Schüleraustausch Stipendien und Finanzierungsmöglichkeiten
Austausch ist für alle da
Schüleraustausch Stipendien
Wir finden, dass alle Jugendlichen die Chance auf einen Schüleraustausch haben sollten! Gleichzeitig sind wir uns bewusst, dass die Gebühren für eine Teilnahme an einem unserer Programme nicht unwesentlich sind. Als gemeinnützige Austauschorganisation möchten wir daher auch jene unterstützen, denen ein Aufenthalt aus eigenen Mitteln nicht möglich ist. Hier findest Du alle Möglichkeiten!
Schüleraustausch finanzieren?
Unsere Stipendien
Als gemeinnützige Austauschorganisation ist Experiment die Vergabe von Stipendien ein ganz besonderes Anliegen. Die Ausgaben aus unserem eigenfinanzierten Stipendien-Fonds für Schüleraustauschprogramme waren in den letzten Jahren stets außergewöhnlich hoch. In diesem Programmjahr vergeben wir für den Bereich "Schüleraustausch weltweit" ein Stipendienvolumen von 100.000 €. Wir unterstützen damit viele Teilnehmende dabei, ihren Traum von einem Auslandsaufenthalt verwirklichen zu können. Auch einkommensunabhängige Stipendien, wie zum Beispiel das Social Media-Stipendium sind eine Möglichkeit, die Programmkosten zu tragen. Darüber hinaus vergibt Experiment Stipendien in Kooperation mit verschiedenen Stiftungen sowie in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bundestag.
Einkommensabhängige Stipendien
Für diese Stipendien füllen Du und Deine Eltern einen Stipendienantrag aus und legen die finanzielle Situation der Familie dar. Ein Stipendienausschuss entscheidet dann über die Förderung.
Für: alle Programmländer und -längen
Höhe: bis zu 2.000 €
Bewerbungsfristen: 31.12. (Sommerausreise im Folgejahr), 31.07. (Winterausreise im Folgejahr)
Um möglichst vielen Familien die Finanzierung des Schüleraustausches zu ermöglichen, vergeben wir aus vereinseigenen Mitteln Teilstipendien in Höhe von bis zu 2.000 € für alle Länder und Programmlängen! Die Bewerbung um eines unserer Teilstipendien setzt immer voraus, dass der Restbetrag durch die Eltern selbst finanziert werden kann – allein, mithilfe von Verwandten oder durch Aufnahme eines Kredits. Ein Antrag auf Auslands-BAföG sollte parallel gestellt werden, um auch die staatliche Unterstützung für den Aufenthalt in Anspruch nehmen zu können.
Wie bewerbe ich mich auf das Experiment-Teilstipendium?
Gib bei Deiner Online-Bewerbung im Bewerbungsportal an, dass Du Dich für ein Teilstipendium bewerben möchtest. Alle weiteren Unterlagen bekommst Du von uns zugeschickt.
Für: alle Programmländer / Schulhalbjahr oder Schuljahr
Höhe: bis zu 50% der Programmgebühren, max. 5.000 Euro
Bewerbungsfrist: 30.09.
Über den Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustausch (AJA), dessen Gründungsmitglied wir sind, vergeben wir zwei Stipendien in Höhe von bis zu 50 % der Programmgebühren. Eine Bewerbung ist für alle Programmländer und ab einer Länge von einem Schulhalbjahr für das Schuljahr im Folgejahr möglich.
Für eine Ausreise im Sommer 2024 kannst Du Dich vom 02.05.2023 bis zum 30.09.2023 auf der Webseite des AJA bewerben. Bitte gib bei Deiner Bewerbung beim AJA an, dass Du bereits mit Experiment in Kontakt bist.
Die Kreuzberger Kinderstiftung vergibt Teilstipendien. Dabei fördert die Stiftung Jugendliche, die ohne ein Stipendium nicht an einem Austauschprogramm teilnehmen könnten. Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach dem Familieneinkommen.
Die Bürgerstiftung Leverkusen ermöglicht Jugendlichen einen Schüleraustausch in einem unserer vielen Programmländer. Die Stiftung unterstützt hauptsächlich Schüler*innen mit Wohnsitz in Leverkusen, deren Familie nicht die ausreichenden finanziellen Mittel besitzt, um einen Schüleraustausch zu finanzieren.
Gemeinsam mit der RAG Stiftung vergibt Experiment einkommensabhängige Teilstipendien an Jugendliche, die mit dem Stipendienprogramm "RuhrTalente" gefördert werden. Die genaue Höhe der Fördersumme wird individuell anhand der finanziellen Situation der Familie ermittelt.
Bewerben können sich Stipendiat*innen des Programms "RuhrTalente", das von der Westfälischen Hochschule koordiniert und von der RAG Stiftung finanziert wird. Hier gibt es weitere Informationen zum Stipendienprogramm RuhrTalente. Das Stipendium kann für ein Austauschjahr in allen Programmländern beantragt werden.
In Zusammenarbeit mit Peter Ackermann, dem Gründer der Kreuzberger Kinderstiftung, vergeben wir Teilstipendien. Die Höhe des Stipendiums richtet sich dabei nach dem Familieneinkommen. Bevorzugt gefördert werden Jugendliche, die nicht auf ein Gymnasium gehen und aus einem Nicht-Akademischen Haushalt kommen. Besonders förderungswürdig sind europäische Zielländer.
Sonderstipendien
Mit diesen Stipendien möchten wir Schüler*innen mit einer besonderen Motivation für den Schüleraustausch fördern. Hast Du ein bestimmtes Interesse, engagierst Dich oder möchtest Junior-Botschafter werden?
Der Deutsche Bundestag und der Kongress der USA fördern mit dem Parlamentarischen Patenschafts-Programm den deutsch-amerikanischen Jugendaustausch. Experiment ist seit 40 Jahren eine der vom Bundestag beauftragten Organisationen für die Durchführung des Programms. Die Stipendiaten*innen erhalten ein Vollstipendium für ein Austauschjahr in den USA.
Die Bewerbungsfrist für das 41. PPP 2024/25 hat am 2. Mai 2023 begonnen. Bis zum 08. September 2023 kannst Du Dich über die Website des Deutschen Bundestags bewerben.
Derzeit wird von der planmäßigen Durchführung des 40. PPP 2023/24 ausgegangen. Aufgrund der Covid-19-Pandemie können Änderungen im Programmablauf notwendig werden.
Hier kannst Du Dich auf das PPP bewerben: www.bundestag.de/ppp
Für: alle europäischen Programmländer für die Dauer eines Schuljahres
Höhe: bis zu 1.000 €
Bewerbungsfrist: 31.12. (Sommerausreise im Folgejahr), 31.07. (Winterausreise im Folgejahr)
Du liebst Europa genau so sehr wie wir? Klasse! Dann bewirb Dich jetzt auf unser Europastipendium und erhalte ein Teilstipendium von 1.000 € für Deinen Schüleraustausch innerhalb Europas!
Wie bewerbe ich mich auf das Europastipendium?
Gib bei Deiner Online-Bewerbung im Bewerbungsportal an, dass Du Dich für das Europastipendium bewerben möchtest. Alle weiteren Unterlagen bekommst Du von uns zugeschickt.
Für: alle europäischen Programmländer und alle Programmlängen
Höhe: bis zu 500 €
Bewerbungsfrist: 31.12. (Sommerausreise im Folgejahr), 31.07. (Winterausreise im Folgejahr)
Bewerber*innen, die bewusst klimafreundlich in ihr Austauschland anreisen und statt eines Fluges die Bahn oder Fähre nutzen, fördern wir mit maximal 500 €.
Wie bewerbe ich mich als Klimabotschafter*in?
Du erklärst uns in der Bewerbung, wie Du Dein Zielland klimafreundlich erreichst und welche Reisealternative Du nutzen wirst. Wir geben Dir eine Rückmeldung über die anteilige Förderung dieser Reise.
Für: alle Programmländer für die Dauer eines Schulhalbjahres oder Schuljahres
Höhe: bis zu 1.000 €
Bewerbungsfrist: 31.12. (Sommerausreise im Folgejahr), 31.07. (Winterausreise im Folgejahr)
TikTok, Instagram und YouTube sind genau Dein Ding? Dann bewirb Dich auf unser Social Media Stipendium und erzähl unseren Followern von Deinem Schüleraustausch! Du berichtest in Form von Stories, Postings oder Videos und wir unterstützen Dich mit einem Teilstipendium in Höhe von bis zu 1.000 Euro (je nach Programmlänge). Das Social Media-Stipendium ist nicht einkommensabhängig.
Wie bewerbe ich mich auf das Social Media-Stipendium?
Da wir uns bei dem Stipendium vor allem Video-Formate wünschen, ist uns wichtig, zu sehen, wie Du Dich vor der Kamera präsentierst und wie Du ein Video kreativ umsetzt. Sende uns bitte ein kurzes Video von Dir zu (max. 3 Minuten), das kann ein YouTube-VLog aus Deinem Alltag sein, eine Instagram-Story oder auch ein TikTok-Video/Instagram Reel. Außerdem solltest Du kurz erzählen, warum Du mit Experiment ins Ausland möchtest und der oder die Richtige für das Stipendium bist. Das kannst Du in Dein Video einbauen, wenn Du einen Vlog oder Story-Videos drehst oder ein zusätzliches Kurzvideo drehen, solltest Du Dich für ein TikTok-Video entscheiden.
Das Video sendest Du mit einem kurzen Anschreiben per E-Mail an: kopp@experiment-ev.de
Die Stiftung Mercator gehört zu den großen deutschen Stiftungen. Sie initiiert und unterstützt Projekte für bessere Bildungsmöglichkeiten an Schulen sowie zur Förderung der Wissenschaft in Forschung und Lehre. In Kooperation mit Experiment fördert die Stiftung Mercator einen Schüleraustausch nach China mit bis zu zwei Drittel der Programmgebühren - in Einzelfällen auch mehr. Die Chancen auf ein Stipendium stehen sehr gut! Zusätzlich fördert die Stiftung die sprachliche Vorbereitungs auf den Austausch.
Für: Alle Programmländer für die Dauer eines Schulhalbjahres oder Schuljahres
Höhe: 1.000 €
Bewerbungsfrist: 31.07.2023 für die Winterausreise 2024
Persönlichkeit, Alter, Geschlecht, Bildungshintergrund: Vielfalt kennt viele Gesichter. Als Unterzeichner der Charta der Vielfalt möchten wir uns im Rahmen des Diversity-Day 2023 mit diesem Stipendium der Vielfalt in unseren Austauschprogrammen widmen. Dir liegt das Thema Diversität am Herzen und Du möchtest Dich über Ländergrenzen hinweg gegen Vorurteile und Benachteiligung verschiedener Gruppen einsetzen? Dann bewirb Dich auf unser Vielfaltsstipendium! Während Deiner Austauschzeit berichtest Du in Form von Blogbeiträgen und/oder Social Media Posts von Deinen Erfahrungen im Gastland und Learnings im Bereich Vielfalt.
Wie bewerbe ich mich auf das Vielfaltsstipendium?
Stelle Dich und Deine Motivation, Diversitäts-Botschafter*in zu sein, in einem kurzen Motivationsschreiben vor. Dabei kommt es nicht darauf an, wie divers Du selbst bist oder gelesen wirst, sondern darum, offen und unvoreingenommen ins Abenteuer zu starten. Hast Du ein Thema, zu dem Du selbst im Austausch noch etwas lernen möchtest? Hast Du Werte, die Du gerne mit in Dein Gastland nehmen möchtest? Zeig uns, was Dich bewegt!
Dein Motivationsschreiben sendest Du bis zum 31.07.2023 an Svenja Kopp (kopp@experiment-ev.de).

Social Media Stipendium
Max in Australien
Max war einer unserer Social Media-Stipendiat*innen 2022. In seinen viereinhalb Monaten an der australischen Sunshine Coast hat er viel erlebt: „Meine Zeit ist leider viel zu schnell vorübergegangen, jedoch habe ich wunderschöne Orte gesehen und tolle Sachen erlebt. Für das Social Media-Stipendium von Experiment habe ich in meinem Aufenthalt viele kleine Videos angefertigt und auf Instagram gestellt.“
Proud to present:
Unsere Kooperationspartner







Wie bewerbe ich mich auf ein Stipendium?
Wenn Du Dich für eins unserer Stipendien interessierst, musst Du folgende Schritte einhalten:
- Schicke uns Deine Online-Bewerbung für eine Programmdauer Deiner Wahl
- Nimm an einem Kennenlerngespräch teil
- Warte unsere Rückmeldung nach dem Gespräch ab
- Fülle den Stipendienantrag aus, nachdem wir Dir den Link hierzu geschickt haben
Wir informieren alle Bewerber*innen zeitnah nach Antragseingang, ob wir ein Stipendium vergeben. Solltest Du kein Stipendium erhalten, besteht ein kostenfreies Rücktrittsrecht innerhalb einer festgelegten Frist oder Du entscheidest Dich zusammen mit Deinen Eltern für eine Programmteilnahme ohne Stipendium.
Rabatte & Finanzierung
Finanzierungsmöglichkeiten & Preisnachlass
Experiment vergibt an Familien, die mehrere Kinder in unserem Schüleraustauschprogramm haben, einen Geschwisterrabatt in Höhe von 250 € beim zweiten Kind bzw. 500 Euro bei jedem weiteren Kind. Ein erfolgreiches Durchlaufen des Bewerbungsverfahrens ist Voraussetzung für die Gewährung eines Geschwisterrabattes.
Eltern, die selbst Gastfamilie für eine*n Austauschschüler*in von Experiment werden oder bereits waren, erhalten einen Gastfamilienrabatt in Höhe von 250 €.
Auslands-BAföG ist eine finanzielle Förderung seitens des deutschen Staates, die für Auslandsaufenthalte während der Schulzeit beantragt werden kann. Im Gegensatz zum Studenten-BAföG muss das Schüler-BAföG nicht zurückgezahlt werden. Die Leistungen werden ab Beginn des Schüleraustauschs monatlich gezahlt. Die Höchstfördersumme beträgt 585 € pro Monat. Die Förderhöhe ist abhängig von der finanziellen Situation der Sorgeberechtigten, die Höhe der Programmgebühren spielt dabei keine Rolle.
Für eine BAföG-Förderung muss der geplante Auslandsschulbesuch mindestens ein Trimester dauern. Nach dieser Zeit muss die Schulausbildung in Deutschland an einem Gymnasium oder einer Fachoberschule fortgesetzt werden. Die Austauschzeit muss außerdem innerhalb der letzten drei Schuljahre vor dem Abitur stattfinden, ganz gleich, ob dabei ein zusätzliches Schuljahr eingeschoben wird oder nicht.
Das bedeutet:
- Bei einem Abitur nach 12 Jahren (G-8) kann der Schüleraustausch in oder nach der 10. Klasse gefördert werden
- Bei einem Abitur nach 13 Jahren (G-9) oder einem Besuch einer zweijährigen Fachoberschule kann der Schüleraustausch in oder nach der 11. Klasse gefördert werden
- Real- und Mittelschüler können Auslands-BAföG erhalten, wenn der Schüleraustausch nach der 10. Klasse stattfindet und eine Anmeldung für eine Gesamtschule mit gymnasialem Zweig, ein Gymnasium oder eine Fachoberschule vorliegt
Auch wenn möglicherweise kein Anspruch auf Förderung für die Inlandsausbildung besteht, kann durchaus ein Anspruch für eine Auslandsausbildung bestehen. Bevor Ihr Kind aus finanziellen Gründen auf einen Schüleraustausch verzichten muss, sollten Sie daher einen BAföG-Antrag stellen. Weitere Informationen rund um das Auslands-BAföG für Schüler*innen gibt es hier.
Ansprechpartner für die USA ist das Amt für Ausbildungsförderung im Studierendenwerk Hamburg.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung in Hamburg gewährt auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen eine einkommensabhängige finanzielle Förderung von bis zu 5.000 € für Schüler*innen, die für die Dauer eines Schulhalbjahres oder eines Schuljahres eine vergleichbare Schule im Ausland besuchen werden. Vergleichbare Schule bedeutet, dass die Schule im Ausland zu einem Bildungsabschluss führen muss, der dem Abschluss der Hamburger Schule gleichgestellt werden kann. Ist zum Zeitpunkt der Antragstellung die Auslandsschule noch nicht vom Programmanbieter bekannt gegeben worden, können die Angaben über die Auslandsschule bis zum Beginn des Schulbesuches im Ausland nachgereicht werden.
- Die Gewährung einer Förderung richtet sich nach der „Richtlinie zur Förderung eines Schulbesuches im Ausland“ der Behörde für Schule und Berufsbildung in der jeweils gültigen Fassung.
- Der Förderbetrag wird nicht vor Ende Juni / Anfang Juli ausgezahlt. Je nach Planung des Auslandsaufenthaltes wird daher ggf. eine Zwischenfinanzierung durch die Familie notwendig sein.
- Der Antrag muss bis zum 15. März eines Jahres eingereicht werden, das dem Schuljahr des Auslandsschulbesuches vorangeht.
Das Verfahren der Antragstellung läuft über die Schule, das ausgefüllte und unterschriebene Formular muss in der Schule abgegeben werden. In staatlichen Schulen wird auch die Entscheidung über die Förderung in der Schule getroffen, in Schulen in privater Trägerschaft läuft das Verfahren über die Behörde.
Diese und weitere Informationen, sowie das Antragsformular sind unter folgendem Link, sowie auf der Seite der Stadt Hamburg, zu finden.
Wie setzen sich die Programmgebühren für einen Schüleraustausch zusammen?
Als gemeinnütziger Verein arbeiten wir nicht gewinnorientiert, sondern haben uns zum Ziel gesetzt, durch unsere Programme die Idee der interkulturellen Verständigung zu fördern. Diese Gemeinnützigkeit wird regelmäßig kontrolliert und dokumentiert.
Gemeinnützigkeit bedeutet für uns vor allem Engagement. Bundesweit unterstützen rund 1.000 zahlende Mitglieder und knapp 1.000 ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen die Idee von Experiment. Zu ihrer Koordinierung, Unterstützung und zur Bewältigung aller administrativen Aufgaben unterhält Experiment eine Geschäftsstelle mit hauptamtlichen Mitarbeiter*innen in Bonn.

Die jeweiligen Länderseiten zeigen eine Übersicht, welche Leistungen in den genannten Programmgebühren enthalten sind. Gerne erläutern wir Dir transparent, wo und warum auch bei einem gemeinnützigen Schüleraustausch Kosten entstehen. Mit einem Klick auf die Buttons erhälst Du mehr Informationen.
Noch Fragen offen?
FAQ Stipendien & Finanzierung
Ihr habt weitere Fragen, zum Beispiel zum Bewerbungsverfahren, der Vorbereitung oder der Betreuung im Gastland? Hier beantworten wir die meist gestellten Fragen und geben ausführliche Antworten.

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