Der Beirat wirkt als ständige Mitgliedervertretung bei allen wesentlichen Angelegenheiten des Vereins mit. Seine Aufgabe besteht darin, dem Vorstand in seinen Entscheidungen über wesentliche Vereinsangelegenheiten beratend zur Seite zu stehen. Um seine satzungsgemäßen Aufgaben zu erfüllen, besitzt er ein umfassendes Akteneinsichts- und Antragsrecht. Eine genaue Auflistung der Aufgaben und Rechte des Beirats entnehmen Sie bitte der Satzung.