Gemäß der zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Satzung besteht der Vorstand aus sieben Mitgliedern: Sechs werden von der Mitgliederversammlung gewählt, der Geschäftsführer hat ein Vorstandsmandat qua Amt. Die Mitgliederversammlung wählt in separaten Wahlgängen den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und den Schatzmeister. In einem Wahlgang werden drei Beisitzer gewählt.
Der Vorsitzende und sein Stellvertreter vertreten den Verein nach außen. Der Vorstand insgesamt verantwortet die Angelegenheiten des Vereins. Wichtige Aufgaben des Vorstandes sind unter anderem die Aufstellung der jährlichen Finanzplanung, deren Einhaltung und Kontrolle, die Aufsicht über die Geschäftsstelle und die Erarbeitung von Richtlinien für die Programmgestaltung.