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Die durch die Mitgliederversammlung gewählten Gremien sind Vorstand und Beirat. Sie führen im Sinne der Mitglieder den Verein, wobei dem Vorstand gemäß der Satzung die Richtlinienkompetenz und die Leitung der Angelegenheiten des Vereins zukommt, der Beirat fungiert als ständige Mitgliedervertretung und berät den Vorstand in wesentlichen Vereinsangelegenheiten.
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